Auskunftsanspruch nach Artikel 15 DSGVO – Reichweite, Daten Dritter und praktische Fallstricke
29.03.2023
Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 der DSGVO normiert das zentrale Auskunftsrecht einer betroffenen Person hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten. Die Reichweite des Auskunftsanspruchs der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO war zuletzt vielfach Gegenstand der Diskussion in Praxis und Rechtsprechung.
Welche rechtlichen und praktischen Fallstricke sich jedoch im Alltag bei der Bearbeitung von Anfragen der betroffenen Person ergeben, wird dabei nicht immer ausreichend beleuchtet. Wie kann der Verantwortliche sicherstellen, dass er die Daten an den wahren Betroffenen herausgibt? Wie kann er sicherstellen, dass keine Daten Dritter bei der Herausgabe verletzt werden? Diese und weitere spannende Rechtsfragen beantworten die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen Johanna Voget und Ole-Christian Tech.
Der in der Folge erwähnte Beitrag im DFN-Infobrief Recht findet sich hier.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.