Anspruch auf eine Domain?

17.01.2024

Domaingrabbing bezeichnet das vorsorgliche Registrieren von Internet-Domainnamen, ohne dass der Domainname in einem inhaltlichen Bezug zu dem Registrierer steht.  Möchte ein anderes Unternehmen diese Domain für eigene Zwecke nutzen, stellt sich die Frage, ob die vorherige Registrierung rechtswidrig war. In dieser Ausgabe von Weggeforscht setzen sich die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Klaus Palenberg und Johannes Müller mit der Praxis des Domaingrabbings auseinander und stellen ein BGH-Urteil zu ihrer namensrechtlichen Zulässigkeit vor.