Datenschutz ist nicht Tatenschutz

31.01.2024

Ein Arbeitgeber filmt seinen Arbeitnehmer dabei, wie er vor Schichtbeginn seinen Arbeitsplatz und sogar das Werksgelände verlässt. Die Schicht lässt sich der Arbeitnehmer dennoch vergüten. Auf die Kündigung hin erhebt der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage. Beweisen kann der Arbeitgeber das Verlassen des Werksgeländes mit einer datenschutzrechtswidrig erstellten Videoaufzeichnung. Darf er sie als Beweismittel im Kündigungsschutzprozess verwenden?

Dieser Fall ging bis zum Bundesarbeitsgericht. Dieses hat sich in seinem Urteil vom 29. Juni 2023 zu dem Aktenzeichen 2 AZR 296/22 dazu geäußert. Auf was das BAG achtet und welche Wertungen es dabei vornimmt, besprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Marc-Philipp Geiselmann in dieser Folge. Außerdem gibt es einen Ausblick, ob Arbeitgeber künftig Videoaufzeichnungen als Beweismittel in Kündigungsschutzprozessen verwenden sollten oder besser doch nicht.