Am 11. Januar 2024 ist der Data Act in Kraft getreten. Mit der Regulierung von Daten aus Internet of Things-Geräten betrifft er einen Teil der Datenökonomie, der weitgehend frei von Ausschließlichkeitsrechten ist. Eine höhere Bedeutung kommt den faktischen Kontrollmöglichkeiten zu. In dieser Ausgabe von Weggeforscht ordnen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Ole-Christian Tech den Data Act in das bestehende Datenrecht ein und setzen sich hierbei mit den Zugangsansprüchen auseinander. Vertiefte Informationen können dem DFN Infobrief-Recht 3/2024 entnommen werden.