Grundrechte-Folgenabschätzung für KI-Systeme

In dieser Folge sprechen die wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Schöbel und Dr. Paul Friedl über die Pflicht zur Grundrechte-Folgenabschätzung der KI-VO. Das Ziel dieser Regelung ist es, vor der ersten Verwendung eines KI-Systems eine Risikobewertung durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen zu etablieren. Die Pflicht kann grundsätzlich auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen beim Einsatz von KI in Lehre und Verwaltung gelten.
Ein Beitrag zum Thema erscheint voraussichtlich in der Juli-Ausgabe des Infobriefs Recht.
Musik: Kevin MacLeod (Intro) und HoliznaCC0 (Newsflash und Outro)