Darf ich Daten in die USA und Großbritannien übertragen?
17.10.2022
Das Bundesarbeitsgericht hat im Mai 2022 ausdrücklich festgestellt, dass ein Arbeitgeber seinen Betriebsrat beteiligen muss, wenn er möchte, dass seine Arbeitnehmer mit Microsoft 365 arbeiten. Doch welche Hürden bestehen sonst noch bei der Verwendung von Office Software? Anhand dieser viel genutzten Anwendungen setzen sich in dieser Folge die wissenschaftlichen Mitarbeiter Justin Rennert und Klaus Palenberg mit der Datenübermittlung in Nicht-EU-Länder auseinander. Dabei werden insbesondere der Datenaustausch in die USA und nach Großbritannien thematisiert und auf die verschiedenen Möglichkeiten, wie dieser datenschutzgerecht erfolgen kann, eingegangen.
Die in den Ausführungen angesprochenen Infobriefe zur datenschutzrechtlichen Nutzung von MS365 finden sich mit weiteren Nachweisen im DFN-Infobrief Recht 2/2022 sowie DFN-Infobrief Recht 4/2021 sowie zum Datenaustausch nach Großbritannien im DFN-Infobrief Recht 7/2022 und DFN-Infobrief Recht 4/2022.
Ein Transkript der Folge findet sich hier.