Einer für alle oder jeder für sich? Die Debatte um die Zentralisierung der Datenschutzaufsicht
Auch vor der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) machen die Auswüchse des deutschenExekutivföderalismus keinen Halt.
In Deutschland sind nicht eine, sondern gleich 18 Behörden für die Datenschutzaufsicht verantwortlich. Eine ist für denBund zuständig, 16 für die Länder – in Bayern gibt es sogar zwei Behörden, eine für den öffentlich-rechtlichen und eine für den privatwirtschaftlichen Bereich. Diese Zersplitterung führt unweigerlich zu Rechtsunsicherheit und Ineffizienzenfür datengetriebene Wirtschafts- und Forschungsprojekte.
In dieser Episode beleuchten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Ole-Christian Tech die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen der Datenschutzaufsicht. Sie erklären, welche rechtlichen und praktischen Probleme sich in diesem Bereich stellen und welche Reformoptionen rechtlich und politisch vielversprechend erscheinen.
Viel Spaß beim Hören!
Zur Vertiefung sei an dieser Stelle auch auf den Beitrag im DFN Infobrief Recht 07/2025 hingewiesen: https://recht.dfn.de/wp-content/uploads/2025/06/Infobrief_Recht_7-2025.pdf.
Musik: Kevin MacLeod (Intro) und HoliznaCC0 (Newsflash und Outro)