Der Rechtsguide
Der Rechtsguide der Forschungsstelle Recht dient zur ersten Orientierung über wichtige Rechtsfragen, die im Betrieb der Rechenzentren beim Datentransfer in Netzen und der Übermittlung von E-Mails eine Rolle spielen.
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Mit der Bereitstellung von Diensten der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Dienste) entsteht ein sogenanntes Nutzungsverhältnis, welches rechtliche Regelungen erfordert. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollten daher klare Vorgaben schaffen, um eine sichere und störungsfreie Nutzung zu ermöglichen. Während kommerzielle Anbieter dies in der Regel über AGB regeln, erfolgt dies im Arbeitsumfeld oft über Dienstvereinbarungen. Für Hochschulen ist das schwieriger, da sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts handeln und nicht einfach Verträge schließen können. Das Nutzungsverhältnis ist daher öffentlich-rechtlich und sollte durch eine Benutzungsordnung geregelt werden.
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Hier finden Sie Informationen zu zentralen rechtlichen Fragen rund um die Datenübermittlung durch Rechenzentren. Im Fokus stehen dabei der Internetzugang (Access-Provider) und die E-Mail-Kommunikation (Mail-Provider) für Nutzerinnen und Nutzer in Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Rechtliche Aspekte zu eigenen Webseiten oder zur Bereitstellung von Speicherplatz für externe Inhalte werden an anderer Stelle im Rechtsguide behandelt.
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Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Vorgaben bei der Bereitstellung von Webinhalten auf eigenen Servern – auch für Hochschulen und Forschungseinrichtungen relevant. Nicht behandelt werden dabei Fragen zur Bereitstellung von Speicherplatz für Inhalte Dritter, etwa bei studentischen Webseiten, Foren oder Blogs. Diese Themen werden gesondert unter „Bereitstellung von Speicherplatz für fremde Inhalte“ erläutert.
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Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Fragen rund um die Bereitstellung von Speicherplatz für fremde Inhalte – etwa bei studentischen Webseiten, Initiativen oder Cloud-Diensten wie „sciebo“. Auch Meinungsforen oder Handelsplattformen fallen darunter, wenn Hochschulen oder Forschungseinrichtungen Speicherplatz im Rahmen eigener Webangebote bereitstellen. In solchen Fällen gelten sie als sogenannte Host-Provider. Dabei handelt es sich im Kern um eine technische Dienstleistung. Die Verantwortung für die Inhalte – etwa für ein korrektes Impressum – liegt grundsätzlich bei denjenigen, die die Inhalte bereitstellen. Es gibt jedoch Ausnahmen von diesem Grundsatz, die im Folgenden gemeinsam mit weiteren rechtlichen Aspekten erläutert werden.
Den gesamten Rechtsguide zum Download finden Sie hier: