Schadenersatz wegen Webscraping?

03.01.2024

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein ⁠Grundsatzurteil⁠ zum sogenannten Scraping gefällt. Scraping, häufig auch Web Scraping oder Screen Scraping genannt, bezeichnet die Praxis, mit Hilfe von Programmen Informationen aus Webseiten auszulesen, also bildlich gesprochen zu „schürfen“. Das Gericht wurde in seiner Entscheidung ungewöhnlich deutlich und bejahte eine illegale Datenverarbeitung durch den Social Media Konzern. Ein ersatzfähiger Schaden lag jedoch nicht vor. Warum der Kläger in diesem Fall leer ausging und welche Lehren aus der Entscheidung für andere datenverarbeitende Stellen zu ziehen sind, erfahren Sie in unserer ersten Folge im Jahr 2024. In dieser Folge geben die wissenschaftlichen Mitarbeiter Nicolas John und Ole-Christian Tech einen Überblick über das erste Urteil zu diesem veritablen Datenschutzverstoß.

Einen entsprechenden Beitrag zu dieser Thematik finden Sie auch im ⁠DFN-Infobrief Recht 10/2023⁠.