Wissenswertes
Die Forschungsstelle Recht verfolgt das Ziel, die Rechtssicherheit im Umgang mit elektronischen Informations- und Kommunikationssystemen zu verbessern. Beiträge zu aktuellen Themen dienen in diesem Kontext zur Vertiefung des Verständnisses von Rechtsproblemen im Betrieb des Forschungsnetzes und Hochschulalltags. Darüber hinaus engangiert sich die Forschungsstelle mit Stellungnahmen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der Nutzung von elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten betreffen.
Aktuelle Themen
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Öffentliche Hochschulen sammeln eine Vielzahl von Informationen an. Nach Landesrecht sind sie zur Herausgabe bestimmter Informationen auf Anfrage verpflichtet. Rechtliche Grundlage sind dafür die Informationsfreiheitsgesetze oder Transparenzgesetze der Länder. Diese regeln den Informationszugang bei öffentlichen Stellen. Die Rechtslage im Einzelnen unterscheidet sich in den Ländern gerade auch für Hochschulen aber erheblich. In vielen Bundesländern profitieren Hochschulen von einer weiträumigen Ausnahme. Einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen finden Sie hier:
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Viele Arbeitnehmer bringen ihre privaten Geräte immer häufiger mit an den Arbeitsplatz und möchten diese auch für dienstliche Aufgaben nutzen. Sobald man die dienstliche Nutzung der privaten Endgeräte erlaubt, erfordert dies zum einen auf rechtlicher Seite detaillierte Regelungen mit Arbeitnehmern und betroffenen Dritten und zum anderen müssen gewichtige technische und organisatorische Maßnahmen getroffen werden.
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Schon seit geraumer Zeit beschäftigt sich die Rechtsprechung mit der Haftung Dritter für rechtswidriges Verhalten im Internet. Bisher waren die Bestimmungen des Telemediengesetzes maßgeblich, nun gelten primär die Regelungen des Digital Services Act. Der Beitrag soll über eine Übersicht über die Haftungsrisiken bei fremder Nutzung des Internetanschlusses und dem Speichern von fremden, rechtswidrigen Inhalten geben.
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Die Benutzungsordnung zur Nutzung der IT-Systeme an Hochschulen ist ein zentrales Regelwerk an den Hochschulen. Der hier bereit gestellte Mustertext soll ausschließlich als Formulierungsvorschlag dienen. Eine unveränderte Übernahme ist daher in der Regel nicht möglich. Der Entwurfstext muss an die jeweiligen hochschulspezifischen Gegebenheiten angepasst werden.
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Informationspflicht beim Betrieb von Telemediendiensten
Annähernd jede Homepage im Internet hat ein Impressum. Warum das so ist, was darin enthalten
sein muss und weitere Fragen erläutert dieser Beitrag. -
Access-Provider sehen sich diversen Ansprüchen auf Datenherausgabe von Behörden ausgesetzt. Das Dokument bietet eine Übersicht über die Inhalte, Voraussetzungen, berechtigte Behörden und Modalitäten der Auskunftserteilung.