Bismarck und das Recht am eigenen Bild


Ein alltägliches Szenario an Hochschulen: Bei Konferenzen und Tagungen entstehen zahlreiche Fotos von Gästen und Teilnehmern, die anschließend auf Webseiten und in sozialen Medien veröffentlicht werden. Während Veranstalter ein nachvollziehbares Interesse an der Dokumentation und Bewerbung ihrer Events haben, werfen diese Aufnahmen wichtige rechtliche Fragen auf.

In dieser Episode beleuchten die wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Ole-Christian Tech die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Veröffentlichung von Personenfotografien. Sie erklären, welche Rolle dabei nicht nur das Kunsturheber- und Datenschutzrecht spielen, sondern auch was Fürst Otto von Bismarck mit dieser Frage zu tun hat.

Vertiefend finden Sie hier auch einen Infobrief zu dem Thema.