Täuschungen durch KI-Einsatz bei Prüfungsleistungen

Die unmarkierte Verwendung von Texten, die von LLMs verfasst wurden, stellt im Rahmen universitärer Prüfungsleistungen regelmäßig ein wissenschaftliches Fehlverhalten dar. In dieser Folge von Weggeforscht stellen die Wissenschaftlichen Mitarbeiter Johannes Müller und Marc-Philipp Geiselmann eine Entscheidung des VG Münchens vor, die sich mit der Frage beschäftigt, wie eine Universität rechtssicher nachweisen kann, dass im Rahmen einer universitären Prüfungsleistung verbotenerweise KI verwendet wurde. Vertiefte Informationen können hierzu dem ⁠DFN-Infobrief Recht 05/2024⁠ entnommen werden.